WABI SABI AFRICA SAFARIS & SUMMITS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN 1. RECHTSSTATUS Wabi Sabi Africa Safaris & Summits („WSA“, „der Firmenname“) ist der Firmenname, der ordnungsgemäß nach den Gesetzen der Vereinigten Republik Tansania registriert und lizenziert ist, um als Reiseveranstalter gemäß den geltenden Tourismus- und Regulierungsgesetzen tätig zu sein. Er wurde von der Business Registration and Licensing Agency (BRELA) unter der Registrierungsnummer 611742 eingetragen. 2. VERTRAGSABSCHLUSS 2.1 Diese Bedingungen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung gemäß dem Law of Contract Act [Cap. 345 R.E 2023] dar.2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn WSA eine schriftliche Bestätigung ausstellt und der Kunde die erforderliche Anzahlung oder vollständige Zahlung leistet.2.3 Elektronische Bestätigungen stellen eine gültige Annahme dar. 3. PREISE UND ZAHLUNG 3.1 AnzahlungEine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 30 % ist erforderlich, um die Leistungen zu sichern, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.3.2 RestzahlungDer vollständige Restbetrag ist 60 Tage vor Abreise fällig. Buchungen, die innerhalb von 60 Tagen erfolgen, erfordern die vollständige Zahlung bei Bestätigung. Bei Nichtzahlung ist WSA berechtigt, die Buchung ohne Rückerstattung der Anzahlung zu stornieren.3.3 Preisanpassungena) Preise können vor der endgültigen Zahlung aufgrund von Regierungssteueränderungen, Parkgebührenrevisionen, Treibstoffzuschlägen, Währungsschwankungen und/oder behördlichen Anweisungen angepasst werden.b) Übersteigt die Erhöhung 10 % der Gesamtkosten, kann der Kunde stornieren und erhält eine Rückerstattung, abzüglich nicht erstattungsfähiger Drittanbieterkosten. 4. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN a) Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.Es fallen folgende Gebühren an:60+ Tage vor Abreise: Anzahlung wird einbehalten59–30 Tage: 50 % der Gesamtkosten29–0 Tage: 100 % der GesamtkostenNicht erstattungsfähige Leistungen umfassen:Kilimandscharo-/Gebietsgenehmigungen nach ErhaltFlugtickets (gemäß den Regeln der Fluggesellschaft)CharterflügeSondergenehmigungenRückerstattungen hängen von der Rückforderung von Lieferanten ab. 5. ÄNDERUNGEN DURCH DEN KUNDEN a) Änderungen sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit und können zusätzliche Kosten verursachen.b) Wesentliche Änderungen der Reiseroute können als Stornierung und Neubuchung behandelt werden. 6. ÄNDERUNGEN ODER STORNIERUNG DURCH WSA a) WSA kann Reiserouten ändern aufgrund von: Wetter, Sicherheitsbedenken, Wildtierbedingungen, Regierungsanweisungen, betrieblicher Notwendigkeit.b) Wenn WSA aus betrieblichen Gründen (ausgenommen höhere Gewalt) storniert, kann der Kunde wählen: Volle Rückerstattung; oder Gutschrift für zukünftige Reisen. 7. HÖHERE GEWALT a) WSA haftet nicht für Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich: Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen, Grenzschließungen, Flugstörungen, staatliche Maßnahmen.b) Zahlungen können aufgeschoben werden. Rückerstattungen hängen von der Rückforderung von Lieferanten ab. 8. REISEVERSICHERUNG (OBLIGATORISCH) a) Kunden müssen eine umfassende Versicherung abschließen, die Folgendes abdeckt: Medizinische Notfallbehandlung, Evakuierung (einschließlich Luftrettung), Rückführung, Reiserücktritt, Persönliche Haftpflicht.b) Das Fehlen eines Nachweises kann zur Verweigerung der Teilnahme führen. 9. GESUNDHEIT UND FITNESS a) Kunden versichern ihre medizinische Fitness und müssen relevante Bedingungen offenlegen.b) WSA kann jeden Teilnehmer entfernen, der ein Sicherheitsrisiko darstellt. 10. ÜBERNAHME DES RISIKOS a) Kunden erkennen inhärente Risiken an, einschließlich: Wildtierbegegnungen, abgelegenes Gelände, begrenzte medizinische Einrichtungen, Höhenkrankheit, extremes Wetter.b) Diese Klausel schließt die Haftung, die sich aus nachgewiesener Fahrlässigkeit ergibt, nicht aus. 11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Soweit nach tansanischem Recht zulässig: Die Haftung übersteigt nicht den gesamten gezahlten Reisepreis, keine Haftung für indirekte oder Folgeschäden. Keine Haftung für Handlungen Dritter, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle liegen. Nichts schließt die Haftung für Betrug oder grobe Fahrlässigkeit aus.12. DRITTANBIETER a) WSA koordiniert Dienstleistungen von unabhängigen Anbietern, einschließlich:Lodges, Fluggesellschaften, Transportunternehmen, Parkbehörden, Kletterteamsb) WSA wendet bei der Auswahl angemessene Sorgfalt an, haftet jedoch nicht für unabhängige Handlungen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. 13. MEDIZINISCHE EVAKUIERUNG a) WSA kann bei der Organisation der Evakuierung behilflich sein.b) Alle Kosten bleiben in der Verantwortung des Kunden. 14. KILIMANDSCHARO- & HOCHGEBIRGSEXPEDITIONEN Der Gipfelerfolg ist nicht garantiert. Guides behalten die letzte Autorität bezüglich Sicherheitsentscheidungen. Keine Rückerstattung für ungenutzte Trekkingtage aufgrund von Sicherheits- oder Gesundheitsentscheidungen. 15. WILDTIERBEDINGUNGEN a) Wildtiersichtungen sind nicht garantiert.b) Die Nichteinhaltung von Sicherheitsanweisungen kann zur Entfernung ohne Rückerstattung führen. 16. PERSÖNLICHES EIGENTUM a) WSA haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, es sei denn, dies wurde durch nachweisliche Fahrlässigkeit verursacht. 17. REISEPÄSSE UND VISA Kunden sind verantwortlich für: Gültige Reisepässe, Einhaltung der Visabestimmungen, Impfungen und Einreisebestimmungen. 18. STREITBEILEGUNG UND SCHIEDSVERFAHREN 18.1 Gütliche EinigungAlle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden zunächst innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch Verhandlungen in gutem Glauben beigelegt.18.2 Obligatorisches SchiedsverfahrenWird die Streitigkeit nicht gütlich beigelegt, wird sie einem endgültigen und bindenden Schiedsverfahren gemäß dem Arbitration Act der Vereinigten Republik Tansania unterbreitet.18.3 Sitz und OrtDer Sitz des Schiedsverfahrens ist Dar es Salaam, Tansania.18.4 Ernennung des SchiedsrichtersDas Schiedsverfahren wird von einem (1) Schiedsrichter durchgeführt.Der Schiedsrichter wird im gegenseitigen Einvernehmen ernannt.Bei Nichteinigung erfolgt die Ernennung gemäß dem Arbitration Act.18.5 SpracheDie Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.18.6 Anwendbares RechtDiese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Republik Tansania.18.7 Vorläufiger RechtsschutzNichts hindert eine Partei daran, vor einem zuständigen tansanischen Gericht vorläufigen Rechtsschutz bis zum Schiedsverfahren zu beantragen.18.8 Endgültigkeit und VollstreckungDer Schiedsspruch ist endgültig, bindend und gemäß tansanischem Recht vollstreckbar.


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